Schwangerschaft

Eine Schwangerschaft kann den Verlauf der perioralen Dermatitis günstig beeinflussen. Die entzündlichen Hautveränderungen heilen in einigen Fällen schneller ab, auch wird berichtet, dass in der Schwangerschaft die Mundrose oft nur leichte Effloreszenzen hervorruft. Leider kann jedoch auch das genaue Gegenteil eintreten. Es ist möglich, dass eine periorale Dermatitis erstmals während einer Schwangerschaft auftritt, auch heftige, therapierefraktäre Verläufe sind bekannt. Die hormonellen Veränderungen, denen die Frauen in der Schwangerschaft ausgesetzt sind, werden als Ursache sowohl für die Verbesserung als auch für die Verschlechterung der Symptomatik der Mundrose angesehen.

Problematisch ist es, eine geeignete Therapieform zu finden, die den Betroffenen in der Schwangerschaft erlaubt werden kann. Die sogenannte „Nulltherapie“, d.h. das Weglassen jeder Cremes und Kosmetika, ist natürlich auch während einer Schwangerschaft oder in der Stillzeit problemlos machbar. Doch gerade bei schwereren Verläufen werden ansonsten Antibiotika, Immunstimulatoren oder Vitamin A topisch oder, wenn dies nicht zu einem befriedigenden Ergebnis führt, auch systemisch gegeben.

Hier ist bei Schwangeren und auch in der Stillzeit jedoch Vorsicht geboten, denn viele Präparate sind dann verboten.

Das Antibiotikum Erythromycin (z.B. Aknemycin) hat ein relativ breites Wirkspektrum und wird zur Behandlung der rosaceaartigen Dermatitis topisch und systemisch eingesetzt. Es ist bei einer Schwangerschaft das Mittel der ersten Wahl, da bei systemischer Gabe nur 5-20% der mütterlichen Erythromycinkonzentrationen zum Feten gelangen. Eine Reihe von Studien mit mehreren tausend Schwangeren ergab, dass Erythromycin keinerlei teratogene Wirkung im 1. Drittel der Schwangerschaft zeigt. Aufgrund einer neueren schwedischen Studie muss aber eingeräumt werden, dass eventuell im 1. Trimenon einer Schwangerschaft doch ein leicht erhöhtes Fehlbildungsrisiko für den Embryo besteht. Es zeigten sich etwas häufiger Herzfehlbildungen sowie Pylorusstenosen (Verengungen des Magenpförtners). Dieses Ergebnis konnte bislang aber in keiner nachfolgenden Studie bestätigt werden, so dass Erythromycin im 1. Drittel der Schwangerschaft weiterhin verordnet werden darf. Im 2. und 3. Schwangerschaftsdrittel gilt Erythromycin oral verabreicht als unbedenklich. Erythromycin in einer Creme angewandt ist ebenfalls zu jedem Zeitpunkt einer Schwangerschaft erlaubt. Auch in der Stillzeit stellt Erythromycin kein Problem dar, da die Konzentrationen in der Muttermilch sehr gering sind.

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